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Pavel LEIER
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen behandeln die Herkunft der Waffen, die Person des Verfertigers, die Gebrauchsart, die Unterweisung eines sicheren Gebrauchs, die Waffenpflege nach dem Gebrauch und schließlich die Grundsätze, nach welchen sich das Handeln richtet.

Herkunft der Waffen

Repliken von historischen Waffen (Schwert, Degen, Dolch, Jagdmesse u. ä.) stellt die Firma Pavel Leier, Jeníkovice 146, 503 46 Třebechovice pod Orebem, IČ: 45936901 (Identifikationsnummer) her. Die Firma unternimmt auf Grund eines Gewerbescheines, der in dem Gewerbezentralregister in Hradec Králové unter Nr. 26203 mit dem Unternehmensgegenstand "Kunstgewerbliche Verarbeitung der Metalle" eingetragen ist.

Die Waffen werden aus Manganstahl (80Mn4) gefertigt, die abriebbeständig und so für Feder, bzw. Federelemente geeignet ist. Sie entsprechen dem Inspektionszertifikat 3.1, das von der tschechischen Gesselschaft FERONA ausgestellt wurde. Der Griff ist mit einer Lederwicklung versehen, die im Einklang mit dem verbindlichen Gutachten des Haupthygienikers der Tschechischen Republik vom 31.10.2000 verfertigt und gefärbt wurde.

Gebrauchsart

Scharfe Waffenrepliken dürfen nicht zum Fechten gebraucht werden - ob es sich um eine scharfe Waffe handelt, erkennt visuell jeder Erwachsene, der an keinen organischen Fehler, der die Unterscheidungsfähigkeit (scharf - stumpf) verringern konnte, leidet.

Beim Gebrauch der Waffen ist es notwendig, folgende Schutzmittel zu verwenden:

  • Maske mit Attest FIE 3500 NW,
  • Unterweste FIE 800 NW,
  • bzw. Kevlar FIE 800 NW,
  • Lederhandschuhe (nicht löchrig).

Bei der Nichteinhaltung dieser Hinweise stellt sich der Benutzer auf eigene Verantwortung einer Verletzungsgefahr aus. Weiter wird es empfohlen, die Waffen gegen Waffen vom gleichen Hersteller oder mit der gleichen Härte zu gebrauchen. Darüber sollte sich der Benutzer bei dem Verkäufer sorgfältig informieren.

Die Waffe darf nicht aufgebrochen oder auf eine andere Art mit Kraft gebogen werden.

Die Waffe sollte so gebraucht werden, dass die Verletzungsgefahr auf Minimum erniedrigt wird.

Die Unterweisung sollte folgend durchgeführt werden:

  • Bewegungen der Beine und des Körpers
  • Grundstellungen der Waffe
  • Deckung

Weitere Empfehlungen

  1. der Angriff sollte nicht mit voller Kraft vollgezogen werden, sondern in einer Mittelspannung, besonders in der Endphase des Angriffes,
  2. das Hauen sollte mit dem Handgelenk so blockiert werden, dass die Waffe nicht bis an den Körper des Gegners gelangt, falls er unseren Angriff nicht deckt (beim Hauen wird das Handgelenk also nicht entspannt und gespannt),
  3. das Stechen wird nicht in der Achse der Waffe durchgeführt, sondern wir überführen es zum Schluss auf den Schnitt mit derSchneide oder mit der Rückseite (der Arm schließt also mit der Klinge in der Endphase einen stumpfen Winkel ein, ähnlich wie beim Hauen),
  4. beim Einschlag der Klinge auf die Deckung entspannt sich der Arm, die Deckung wird nich durchgeschlagen und wir wehren sich der Gegenaktion nicht,
  5. die Verteidigung führen wir auch nicht mit Kraft durch, wir kontrolieren die notwendige Spannung und rechnen mit der Zusammenarbeit des Gegners.

Mit den oben genannten Grundsätzen macht sich der Interessent am besten in einer Fechtschule unter Leitung eines Instruktors vertraut, die Unterweisung sollte grundsätzlich mit stumpfen Waffen anfangen. Solche Vorbereitung, die sehr langsam und ohne Hast durchgeführt wird, hilft bei der Erzielung der Bewegungsgenauigkeit beim Fechten bei gleichzeitiger Einhaltung einer maximalen Sicherheit. Repliken von historischen Waffen dürfen erst nach der Beherrschung der Grundelemente gebraucht werden, auf keinen Fall darf mit schweren sowie stumpfen Waffen freigefechtet werden.

Waffenpflege nach dem Gebrauch

Nach jedem Gebrauch ist es notwendig, die Waffe zu kontrollieren und die Grate, die beim Gebrauch enstanden sind, zu entfernen. Dazu kann eine Diamantfeile oder Schleifmaschine verwendet werden. Wenn die Waffe längere Zeit nicht gebraucht wird, sollten die Metallteile mit Konservierungsöl bestrichen werden.

Geschäftsbedingungen

Den Verkauf der oben genannten Produkte behandelt Teil 8, Kapitel 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik. Entsprechend der Vereinbarung der Vertragsparteien gelten noch folgende Bedingungen.
  • Kosten, die mit der Produktübergabe dem Käufer verbunden sind (einschließlich Verpackungskosten), und Versandkosten in den Erfüllungsort wird der Käufer tragen.
  • Ist der Produkt mangelhaft und ist sich der Verkäufer dieser Tatsache bewusst, ist er verpflichtet, den Käufer auf sie aufmerksam zu machen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, sich bei der Übernahme des Kaufgegenstandes diesen sorgfältig anzuschauen und ohne unnötige Verzögerung den Verkäufer über die festgestellten offenen Mängel zu informieren. Eine spätere Beanstandung der offenen Mängel muss von dem Verkäufer nicht anerkannt werden.
  • Die Garantiezeit der anderen Mängel beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übernahme des Gegenstands durch den Käufer. Sie wird um die Zeit verlängert, für welche der Gegenstand in der Garantiereparatur ist. Wenn der Gegenstand ausgetauscht wird, wird die Garantiezeit nicht verlängert.
  • Die Garantie bezieht sich auf offene sowie verdeckte Mängel, nicht aber auf solche Mängel, die durch unrichtigen Gebrauch entstanden sind (z. B. eine scharfe Waffe wurde zum Fechten gebraucht, obwohl sie zum Fechten nicht bestimmt ist). In solchem Fall kann z. B. eine gebrochene Klinge nicht beanstandet werden.
  • Falls der Käufer an dem gelieferten Produkt während der Garantiezeit einen Mangel feststellt, der nicht durch ungeeigneten Gebrauch verursacht wurde, kann er ihn reklamieren. Die Reklamation kann folgendermaßen durchgeführt werden:
    1. per Telefon - direkte Mittelung an den Hersteller
    2. schriftlich - Mitteilung an die Adresse des Verkäufers oder des Herstellers (www.leier.cz)
    Wenn der Verkäufer (Hersteller) die Mitteilung über den festgestellten Mangel erhält, informierter den Käufer umgehend über den weiteren Verlauf.

Im Interesse der Beschleunigung des Reklamationsvorgangs schicken Sie uns zusammen mit der Beanstandung (mit der Mangelbeschreibung) auch den ganzen beanstandeten Produkt (einschließlich der gebrochenen Teile) und den Garantieschein. Achten Sie auf eine geeignete Verpackung. die weitere Beschädigung des Produkts verhindert. Kann der von dem Hersteller anerkannte Mangel repariert werden, wird diese Reparierung kostenlos durchgeführt. Wenn der Verkäufer (Hersteller) mit dem Käufer nicht anders vereinbart sind, wird der beanstandete Mangel behoben und die Beanstandung ohne unnötige Verzögerung erledigt, in der Regel binnen 30 Tage.

Die Geltendmachung eines Garantieanspruches erlischt in folgenden Fällen:

  1. ungeeignetes Umgehen oder ungeeigneter Gebrauch,
  2. Beschädigung durch übermäßige Belastung beim Gebrauch,
  3. Beschädigung durch Naturgewalt.

Auf Wunsch des Käufers gewährt ihm der Verkäufer die Garantie in einer Schriftform (Garantieschein), die die Angaben gemäß § 620, Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik beinhaltet. Alle Verantwortungsrechte für die Mängel werden bei dem Verkäufer (also dort, wo der Gegenstand gekauft wurde) in Anspruch genommen. Die Verantwortungsrechte für die Mängel des Gegenstands, für die die Garantiezeit gültig ist, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit in Anspruch genommen wurden. Der Verkäufer haftet dafür, dass die verkaufte Sache bei der Übernahme durch den Käufer im Einklang mit dem Kaufvertrag und somit frei von Mängeln ist.

Der Käufer bestätigt, dass er mit diesen Bedingungen bekannt gemacht wurde.

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