Allgemeine GeschäftsbedingungenDiese allgemeinen Geschäftsbedingungen behandeln die Herkunft der Waffen, die Person des Verfertigers, die Gebrauchsart, die Unterweisung eines sicheren Gebrauchs, die Waffenpflege nach dem Gebrauch und schließlich die Grundsätze, nach welchen sich das Handeln richtet.
Herkunft der WaffenRepliken von historischen Waffen (Schwert, Degen, Dolch, Jagdmesse u. ä.) stellt die Firma Pavel Leier, Jeníkovice 146, 503 46 Třebechovice pod Orebem, IČ: 45936901 (Identifikationsnummer) her. Die Firma unternimmt auf Grund eines Gewerbescheines, der in dem Gewerbezentralregister in Hradec Králové unter Nr. 26203 mit dem Unternehmensgegenstand "Kunstgewerbliche Verarbeitung der Metalle" eingetragen ist.Die Waffen werden aus Manganstahl (80Mn4) gefertigt, die abriebbeständig und so für Feder, bzw. Federelemente geeignet ist. Sie entsprechen dem Inspektionszertifikat 3.1, das von der tschechischen Gesselschaft FERONA ausgestellt wurde. Der Griff ist mit einer Lederwicklung versehen, die im Einklang mit dem verbindlichen Gutachten des Haupthygienikers der Tschechischen Republik vom 31.10.2000 verfertigt und gefärbt wurde.
GebrauchsartScharfe Waffenrepliken dürfen nicht zum Fechten gebraucht werden - ob es sich um eine scharfe Waffe handelt, erkennt visuell jeder Erwachsene, der an keinen organischen Fehler, der die Unterscheidungsfähigkeit (scharf - stumpf) verringern konnte, leidet.Beim Gebrauch der Waffen ist es notwendig, folgende Schutzmittel zu verwenden:
Bei der Nichteinhaltung dieser Hinweise stellt sich der Benutzer auf eigene Verantwortung einer Verletzungsgefahr aus. Weiter wird es empfohlen, die Waffen gegen Waffen vom gleichen Hersteller oder mit der gleichen Härte zu gebrauchen. Darüber sollte sich der Benutzer bei dem Verkäufer sorgfältig informieren. Die Waffe darf nicht aufgebrochen oder auf eine andere Art mit Kraft gebogen werden. Die Waffe sollte so gebraucht werden, dass die Verletzungsgefahr auf Minimum erniedrigt wird. Die Unterweisung sollte folgend durchgeführt werden:
Weitere Empfehlungen
Mit den oben genannten Grundsätzen macht sich der Interessent am besten in einer Fechtschule unter Leitung eines Instruktors vertraut, die Unterweisung sollte grundsätzlich mit stumpfen Waffen anfangen. Solche Vorbereitung, die sehr langsam und ohne Hast durchgeführt wird, hilft bei der Erzielung der Bewegungsgenauigkeit beim Fechten bei gleichzeitiger Einhaltung einer maximalen Sicherheit. Repliken von historischen Waffen dürfen erst nach der Beherrschung der Grundelemente gebraucht werden, auf keinen Fall darf mit schweren sowie stumpfen Waffen freigefechtet werden.
Waffenpflege nach dem GebrauchNach jedem Gebrauch ist es notwendig, die Waffe zu kontrollieren und die Grate, die beim Gebrauch enstanden sind, zu entfernen. Dazu kann eine Diamantfeile oder Schleifmaschine verwendet werden. Wenn die Waffe längere Zeit nicht gebraucht wird, sollten die Metallteile mit Konservierungsöl bestrichen werden.
GeschäftsbedingungenDen Verkauf der oben genannten Produkte behandelt Teil 8, Kapitel 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik. Entsprechend der Vereinbarung der Vertragsparteien gelten noch folgende Bedingungen.
Im Interesse der Beschleunigung des Reklamationsvorgangs schicken Sie uns zusammen mit der Beanstandung (mit der Mangelbeschreibung) auch den ganzen beanstandeten Produkt (einschließlich der gebrochenen Teile) und den Garantieschein. Achten Sie auf eine geeignete Verpackung. die weitere Beschädigung des Produkts verhindert. Kann der von dem Hersteller anerkannte Mangel repariert werden, wird diese Reparierung kostenlos durchgeführt. Wenn der Verkäufer (Hersteller) mit dem Käufer nicht anders vereinbart sind, wird der beanstandete Mangel behoben und die Beanstandung ohne unnötige Verzögerung erledigt, in der Regel binnen 30 Tage. Die Geltendmachung eines Garantieanspruches erlischt in folgenden Fällen:
Auf Wunsch des Käufers gewährt ihm der Verkäufer die Garantie in einer Schriftform (Garantieschein), die die Angaben gemäß § 620, Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Tschechischen Republik beinhaltet. Alle Verantwortungsrechte für die Mängel werden bei dem Verkäufer (also dort, wo der Gegenstand gekauft wurde) in Anspruch genommen. Die Verantwortungsrechte für die Mängel des Gegenstands, für die die Garantiezeit gültig ist, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit in Anspruch genommen wurden. Der Verkäufer haftet dafür, dass die verkaufte Sache bei der Übernahme durch den Käufer im Einklang mit dem Kaufvertrag und somit frei von Mängeln ist. Der Käufer bestätigt, dass er mit diesen Bedingungen bekannt gemacht wurde. |
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